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Mitglied im Fachkreis-

Lebensmittelhygiene e.V.

GESETZESGRUNDLAGE

 

Jede Einrichtung, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht, haftet für die Sicher­heit der Produkte und Speisen. Werden Fehler bei der Herstellung und Handhabung von Lebensmitteln bereits im Vorfeld vermieden, gerät die Einrichtung gar nicht erst in Ge­fahr, sich wegen einer Gefährdung der Gesundheit verantworten zu müssen.

 

Dies erfordert ein planvolles Handeln und die Erstellung eines Konzeptes.

 

Das in diesen Gesetzen beschriebene Eigenkontrollsystem beruht auf dem so genannten HACCP-Konzept, von der Europäischen Gemeinschaft in der EU-Verordnung 852/2004 bindend festgeschrieben. In Deutschland gilt ergänzend dazu die Lebensmittel-Hygieneverordnung (LMHV).

 

Ein gutes Konzept ist eine Grundlage einer GHP (guten Hygienepraxis); motivierte und geschulte Mitarbeiter sind eine weitere Grundlage.

 

In der EU-VO 852/2004, Kapitel XII ist festgelegt, dass der Lebensmittelunternehmer seine Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit zu schulen hat.

 

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht der Gesetzgeber folgende Belehrungen vor:

in § 43 unter dem 8. Abschnitt: Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln.

 

in § 35 unter dem 6. Abschnitt:Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen

 

 

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