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Jede
Einrichtung, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht, haftet für
die Sicherheit der Produkte und Speisen. Werden Fehler bei der
Herstellung und Handhabung von Lebensmitteln bereits im Vorfeld
vermieden, gerät die Einrichtung gar nicht erst in Gefahr, sich
wegen einer Gefährdung der Gesundheit verantworten zu müssen.
Dies
erfordert ein planvolles Handeln und die Erstellung eines Konzeptes.
Das
in diesen Gesetzen beschriebene Eigenkontrollsystem beruht
auf dem so genannten HACCP-Konzept, von der Europäischen
Gemeinschaft in der EU-Verordnung 852/2004 bindend
festgeschrieben. In Deutschland gilt ergänzend dazu die Lebensmittel-Hygieneverordnung
(LMHV).
Ein
gutes Konzept ist eine Grundlage einer GHP (guten Hygienepraxis);
motivierte und geschulte Mitarbeiter sind eine weitere Grundlage.
In
der EU-VO 852/2004, Kapitel XII ist festgelegt, dass der
Lebensmittelunternehmer seine Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit
zu schulen hat.
Im
Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht der Gesetzgeber
folgende Belehrungen vor:
in
§ 43
unter dem 8. Abschnitt: Gesundheitliche Anforderungen an
das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln.
in
§ 35
unter dem 6. Abschnitt:Zusätzliche Vorschriften für
Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen
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